Neue Website-Rubrik „Gut zu wissen“

Neue Rubrik auf der Homepage

  • „Gut zu wissen“

    In dieser Rubrik werden wir sukzessive Informationen einstellen die das gute Miteinander in unserer Gartenanlage regeln.

    Die Gartenordnung und rechtliche Rahmenbedingungen zwischen Nachbarn regeln die Themen Pflanzen- und Baumhöhen zum Nachbarn, Überwuchs in die Gemeinschaftsflächen etc. und sind immer wiederkehrende Diskussionspunkte. Der Vorstand wird verstärkt Augenmerk darauf legen, daß dringend erforderlichen Rückschnittsmaßnahmen im Herbst durchgeführt werden.

    Wir bitten alle Eigentümer/Pächter frühzeitig die erforderlichen Maßnahmen zu planen und nach dem Ende der Vogelschutzzeit am 30.09.2025 mit den Rückschnitten gemäß Gartenordnung und Nachbarschaftsrecht zu beginnen.

    Die wichtigsten Punkte: Hecken, Sträucher und Bäume sind entlang der Gemeinschaftswege als auch der öffentlichen Strasse zurückzuschneiden und dürfen nicht in die Wege hineinwachsen. Strom- und Telekommunikationsleitungen sind zwingend mit Abstand freizuschneiden. Schadbäume und umsturzgefährdete Bäume sind aus Sicherheitsgründen zu fällen. Bei gefährdeten Bäumen kann die Vogelschutzzeit ignoriert werden.

    https://kga-riem.de/startseite/gut_zu_wissen/

Manfred Vodermeier
1. Schriftführer

Kleingartenanlage Riem e.V.

Austausch Wasserzähler

Gemäß der Mitgliederversammlung 2018 ist zur Kontrolle des Wasserverbrauchs und als Maßnahme zur Reduzierung des „Restwassers“ eine Kontrolle der Wasserzähler auf jedem Grundstück der Kleingartenanlage Riem vorgesehen.

Der Vorstand wird im Laufe des Jahres 2019 alle Zähler auf deren korrekten Einbau und ordnungsgemäße Funktion überprüfen und neu verplomben. Sollte die Eichung der Zähler abgelaufen sein, sind diese bis zum 31.10.2019 auf eigene Kosten zu tauschen. Bitte kontrollieren sie ob in Ihrem Garten der Zähler getauscht werden muss.

Die Eichung / Zulassung von einem Wasserzähler gilt nur für einen bestimmten Zeitraum. Der Zeitraum beginnt mit dem Datum der Eichung beziehungsweise dem Einbau und endet mit Ablauf der Eichgültigkeit. Bei einem Zähler für Kaltwasser beträgt die Eichgültigkeit jeweils sechs Jahre. Die Frist endet jeweils mit Ablauf des Kalenderjahres. Eine im Januar 2005 eingebaute geeichte Wasseruhr ( Kalt ) durfte also bis zum 31.12.2011 verwendet werden.

Häufige Bauformen und Daten für Kaltwasserzähler

Baulänge: 80mm / 110 mm / 130mm
Anschluss: R 1/2 Zoll Durchfluss mit 3/4 Zoll Aussengewinde
Leistung Q3 = 2,5 ( Alt QN 1,5 )
Gewindedurchmesser zirka 26 mm

Beispiel eines Wasserzählers mit abgelaufenem Eichdatum:

Links auf der Uhr befindet sich die Eichmarke mit der Jahreszahl „05“.

Das Eich-Jahr kann sich als Marke auf dem Glas oder Gehäuse befinden, oder auch direkt auf dem Ziffernblatt aufgedruckt sein.

Garten kaufen oder pachten

Ein HINWEIS in eigener Sache:

So manches mal wurde der Vorstand persönlich, telefonisch oder per E-Mail gefragt

– wie man einen Garten pachten oder kaufen kann?
– gibt es Aufnahmelisten, in die man sich eintragen muss?

Nein! Es gibt keine Listen. Wir sind eine Eigentumsgartenanlage.

Die Grundstücke, deren Preise und Pachten werden einzig und alleine mit dem Garteneigentümer verhandelt.

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